Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck
Der Fall
Eine Steuerpflichtige betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein Gesundheitstelefon. Die Versicherten konnten sich hier medizinisch beraten lassen. Darüber hinaus wurden sogenannte Patientenbegleitprogramme durchgeführt. Es ging hier wiederum um die Frage, ob die genannten Tätigkeiten eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen.
FG-Urteil
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in beiden Fällen eine Umsatzsteuerfreiheit verneint (Urteil vom 14.8.2015 - 1 K 1570/14 U). Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.
Stand: 25. Februar 2016
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von Lauterbach & Scholz sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standorte in Bayreuth, Amberg und Weiden.
Weitere Themen
Geldbuße GmbH Schenkungsteuer Sponsoring Pendlerpauschale Heilbehandlung Bemessungsgrundlage Schenkung Lohnerhöhung Behindertenpauschbeträge Saunanutzung Berufsausbildung Kulturveranstaltungen Betriebskosten Zeitarbeitsunternehmen Pendler Lebensversicherung Pflegegeld gemeinnützige Körperschaften Existenzminimum