Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das vom Bundestag beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gebilligt. Nach dem Gesetz müssen Immobilienkäufer nicht mehr die volle Maklerprovision zahlen, sondern nur maximal die Hälfte. Außerdem braucht der Käufer seinen Anteil erst zu zahlen, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Provisionsanteils nachgewiesen hat. Beauftragen Verkäufer und Käufer gemeinsam einen Makler, zahlt jeder die Hälfte.
Schriftform
Darüber hinaus ist für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben.
Inkrafttreten
Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit einer Gesetzverkündung ist in Kürze zu rechnen.
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