Neue Messmethoden
Anlass für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode). Mit dieser neuen Methode sollen zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermittelt werden können.
Maßgebliche CO2-Werte
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2009 neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.
Stand: 27. Februar 2017
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von Lauterbach & Scholz sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standorte in Bayreuth, Amberg und Weiden.
Weitere Themen
Konto Geringwertiges Wirtschaftsgut Verkehrswert Vermögen Handelsregister Absetzbarkeit Betriebsveranstaltung Investitionsabzugsbetrag Pendler Ausland Festspiele Gesundheitsförderung Investmentfonds Bitcoin Krebsregister Betriebsstättenverluste Rabattfreibetrag Bundesfinanzgericht Griechenland Betriebswirtschaft